der „Abtreibungsparagraph“ 219a in direkter Nazitradition steht und keinerlei demokratische Legitimation hat?
1933 wurde das sogenannte Ermächtigungsgesetz erlassen, aufgrund dessen die Hitler-Regierung Gesetze ohne die Zustimmung des Reichstages erlassen konnte – ohne demokratische Legitimation also. So wurden auch die §§ 219 und 220 des Reichsstrafgesetzbuchs durch die NS-Regierung eingeführt. Nach dem Ende des selbsternannten Dritten Reiches wurden die Paragraphen im neuen Strafgesetzbuch übernommen, da ihnen „kein spezifischer NS-Gehalt zugeschrieben wurde“. 1974 wurden die §§ 219 und 220 dann im heutigen §219a zusammengeführt. Demokratische Legitimation hat er noch immer nicht.
Der §219a verbietet das „Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche. Ärzt*innen wie Kristina Hänel, die darüber informieren, wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden mit diesem Nazi-Paragraphen verfolgt. Der Staat hat kein Recht, sich in die Selbstbestimmung über unsere Körper einzumischen! Weg mit den „Abtreibungsparagraphen“ 218 und 219, inklusive des Naziparagraphen 219a!
Die Überwindung des Patriarchats erfordert auch konsequente Entnazifizierung.
Für den Anarcha-Feminismus!